1. Juli 2023 / Allgemein

Änderung der Flächennutzung für das Sondergebiet Gallitzinstraße

Frühzeitige Beteiligung zu der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010

Änderung der Flächennutzung für das Sondergebiet Gallitzinstraße

Frühzeitige Beteiligung zu der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 „Sondergebiet Gallitzinstraße“ in Warendorf startet

Um das Nahversorgungsangebot im Warendorfer Norden bedarfsgerecht zu erweitern, soll an der Gallitzinstraße durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“ ein neuer Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von rund 1.900 m² entwickelt werden. 

Die Festsetzung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines solchen Lebensmittelvollsortimenters auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfordert eine Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes. Hierfür wird der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 einer 18. Änderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“ unterzogen.

 


Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 01.06.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für das genannten Verfahren beschlossen. 

 


Die Stadt Warendorf weist darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 03.07.2023 bis 06.08.2023 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf über die Rubrik Flächennutzungsplan eingesehen werden können. Über die Webseite besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Zudem ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. 

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 - Stadtentwicklung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des oben genannten Zeitraums können sich Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. 

Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten, montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

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