19. September 2024 Stadt Warendorf hofft auf Förderung der klimafreundliche Mobilität Baubeginn für Fahrradstraße zwischen Warendorf und Freckenhorst
19. September 2024 Fällung von 28 Pappeln am Unteren Lohwall geplant Pappeln an der Linnenwiese müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden
19. September 2024 Warendorfer Publikum ermittelt erneut Krimi-Quiz-Dinner „Mord auf dem Fettmarkt“ geht in die nächste Runde
18. September 2024 Millionenschwerer Folgeauftrag technotrans baut Serienproduktion von Batteriekühlsystemen für E-Busse aus
19. September 2024 Aufräumen nach Flutkatastrophe - Aussicht auf EU-Hilfe Die Pegelstände an der Elbe in Sachsen gehen langsam zurück. Im polnischen Breslau ist das Schlimmste noch nicht überstanden. Ursula von der Leyen verspricht EU-Hilfe und stellt viel Geld in Aussicht.
19. September 2024 Mode in Mailand: Von Superheldinnen bis Blütenpracht Wie wird die Damenmode in der Saison Frühjahr/Sommer 2025? Bei der Mailänder Fashion Week gibt es einen Vorgeschmack. Teils erinnern die Frauen auf dem Laufsteg an Heldinnen aus Comics.
19. September 2024 Tod in der Toskana - Zwei deutsche Schülerinnen überfahren Ein gewöhnlicher Abend nach der Hauptsaison in einem Strandbad am Mittelmeer. Plötzlich rast ein Auto in die Fußgänger: Zwei Teenager sterben. Auf die Frage nach dem Warum gibt es noch keine Antwort.
19. September 2024 Hoffnungsschimmer bei Waldbränden in Portugal Seit Sonntag wüten in Portugal mehr als hundert Wald- und Buschbrände. Seit Jahresbeginn wurde eine Fläche fast doppelt so groß wie Hamburg vernichtet. Aber es keimt Hoffnung auf.
19. September 2024 Vermisste Lina im Elsass: Hinweise auf Verbrechen gefunden Vor einem Jahr verschwindet die 15-jährige Lina im Elsass spurlos. Auch wenn die Jugendliche noch nicht gefunden wurde, deuten alle Spuren in einem gestohlenen deutschen Auto auf ein Verbrechen hin.
19. September 2024 Immer mehr Transgender-Operationen Wie wird aus einem männlichen Körper ein weiblicher und umgekehrt? Die Chirurgie macht inzwischen vieles möglich. Die Nachfrage steigt rapide - trotz der Risiken. Denn der Leidensdruck ist oft groß.
19. Juni 2017 INKONTINENZ NICHT ALS TABU BEHANDELN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar im Rahmen der Welt-Kontinenz-Woche
5. April 2017 MEHR LEBENSQUALITÄT DANK PLASTISCHER CHIRURGIE Josephs-Hospital Warendorf bietet neue Leistungsschwerpunkte
8. Februar 2017 „MIT NOTFÄLLEN PROFESSIONELL UMGEHEN“ 5. Allgemeinchirurgisches Symposium im Josephs-Hospital Warendorf
25. Januar 2017 Die Konzentrationsfähigkeit mit Neurofeedback steigern Neurofeedback - Jetzt auch in Warendorf
19. Juni 2018 INKONTINENZ NICHT ALS SCHICKSAL HINNEHMEN Josephs-Hospital veranstaltet Patientenseminar
28. Februar 2018 Zukunft der ärztlichen Versorgung: Zweites Treffen mit Medizinstudierenden im Josephs-Hospital Warendorf
14. August 2018 Öffentliche Führung zum Heimatfest Mariä-Himmelfahrt Triumphbögen und Trompetenklänge
5. Dezember 2017 Tannenbaum für Sparkassenkunden jetzt bunter Kinder aus dem Teresa-Kindergarten wurden aktiv
13. September 2019 Training soll Jugendliche in sozialen Netzwerken besser schützen Dein WAF informiert
31. Mai 2019 Kreiswahlausschuss stellt Europawahlergebnis amtlich fest Die Zahl der gültigen Stimmen liegt danach bei 135.029 Stimmen
15. April 2018 1600 iFANs feiern Selig, Itchy und Co. Warendorfer iFAN-Musik-Festival ein voller Erfolg
11. April 2018 REVOLVERHELD treten bei WarendorfLIVE auf Freibad am Emssee wird am 7. September wieder zu
23. November 2016 Hellster Räumungsverkauf mit bis zu 90% Rabatt. Räumungsverkauf beim Bürocenter Darbe
9. März 2020 Generalversammlung des Bürgerschützen-Verein Freckenhorst e.V. Vorstandswahlen in Freckenhorst
12. September 2024 Drei Tage voller Radspaß und Gemeinschaft 36 begeisterte Radsportler nahmen an der Mehrtagesfahrt der RSG Warendorf-Freckenhorst teil
11. September 2024 Sascha Thiel ist NRW-Meister 2024 im Triathlon Überragender Sieg beim Sparkassen Triathlon Wesel
11. September 2024 Olympische Helden der Sportfördergruppe Warendorf Ehrung der Bundeswehr-Sportler nach Paris-Erfolgen
14. Juni 2018 Warendorfer Kids nutzen Heimvorteil beim AC Warendorf Erfolgreiches Heimturnier für den AC Warendorf
2. November 2018 Genuss pur mit der Arenhövel Bäckerei auf dem Allerheiligenmarkt am 3.11. Dein WAF informiert
26. April 2018 Öffentliche Abendführung am Samstag „Pöbelhaftes Gezänk, Lärmen und Singen sind bei Strafe der Arretierung verboten“
19. Juli 2017 Von Not und Armut – unterwegs auf düsteren Pfaden Öffentliche Führung am Sonntag, den 23. Juli
6. November 2018 Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020 Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
16. Juli 2018 10.000 Euro Fördermittel aus dem Altstadtfonds Für bürgerschaftliche Projekte in der Warendorfer Altstadt
2. Mai 2018 Vereinbarungen sind unterschrieben Kooperationsverträge zwischen der Stadtbücherei und den Warendorfer Schulen
18. Oktober 2018 Theater am Wall zeigt Am Boden (Grounded) Wolfang-Borchert-Theater Münster zu Gast in Warendorf
24. Mai 2018 „Sturmaufwärts“ mit Leonard Ottolien im Theater am Wall Neue Konzertreihe „TaW in Concert“
Er bestreitet das schreckliche Geschehen nicht, will in jener Nacht aber im Schlaf gehandelt haben: Der soeben wegen Vergewaltigung seines eigenen Sohnes verurteilte Ex-Staatsanwalt wirkt, als gehöre er gar nicht dazu.Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts Lübeck, Helga von Lukowicz, rekapituliert in ihrer Urteilsbegründung eine ziemlich einmalige Prozessgeschichte und wischt dabei die Zeugenaussage einer renommierten Richterin als komplett haltlos vom Tisch. Die 7. Große Strafkammer folgt nicht der These der Verteidigung, wonach der Mann die Tat beim Schlafwandeln begangen habe.Die Kammer verurteilte den 52 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Kammer wertete das einmalige Geschehen in der Nacht Ende März 2019 auch als Vergewaltigung und das in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch «in einem minderschweren Fall». Von der Strafe gelten vier Monate bereits als verbüßt, wie von Lukowicz bei ihrer Urteilsbegründung sagte. Der Sohn war zum Tatzeitpunkt Ende März 2019 acht Jahre alt.Ehefrau reichte Scheidung einIn dem Prozess ging es weniger um die sexuellen Handlungen selbst, als um die Umstände in jener Nacht Ende März 2019 im Schlafzimmer der Familie. Als seine Ehefrau den Angeklagten am nächsten Morgen mit den Vorwürfen konfrontierte, habe dieser keine Erinnerung mehr an den Vorfall gehabt. Später zeigte er sich selbst an. Seine Frau reichte die Scheidung ein. Vor Gericht äußerte sich der Jurist nicht zu den Vorwürfen. «Anhaltspunkte für Pädophilie haben wir nicht», sagte von Lukowicz. Auch habe es keinen Nachweis einer Parasomnie gegeben. Darunter wird unerwünschtes Verhalten im Schlaf verstanden.Grundsätzlich sei es möglich, beim Schlafwandeln Dinge zu tun, die im wachen Zustand nicht dem eigenen moralischen Kompass entsprechen würden, hatte Thomas Pollmächer, Direktor des schlafmedizinischen Zentrums im Klinikum Ingolstadt, anlässlich des Prozess-Auftakts der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Beim Schlafwandeln kommt es aus dem Schlaf heraus zu motorischen Aktivitäten, ohne dass die Person richtig wach ist.Verteidiger sieht einen «Zwischensieg»Verteidiger Johann Schwenn sprach von einem «Zwischensieg». Die Bewährungsstrafe gebe Gelegenheit, in Ruhe die Revision abzuwarten. «Dass das Urteil mit der Revision angefochten werden wird, das ist klar.» Die Verteidigung hatte wie die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.Der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler sagte: «Für mich kam das Urteil letztendlich überraschend.» Die Begründung überzeuge ihn nicht in Gänze. Die Staatsanwaltschaft werde prüfen, ob Revision einzulegen sei. Das Ganze müsse er sacken lassen. In der Konsequenz drohe dem 52-Jährigen auch der Verlust von Bezügen. Es sei Sache des Ministeriums, dies zu prüfen.Nebenklage-Vertreter Wolf Molkentin begrüßte das Urteil. Es sei sehr sorgfältig begründet. «Es hat die Beweiswürdigung stattgefunden, die tatsächlich der Staatsanwalt hat vermissen lassen.» Die Frage des Strafmaßes habe nicht im Vordergrund gestanden. Es sei um die Aufklärung gegangen und darum, die Taten festzustellen. «Und das haben wir jetzt erreicht.»Ex-Partnerin: Sex im SchlafIm Kern ging es um die Aussage einer früheren Partnerin. «Als ich von den Vorwürfen hörte, habe ich mich an ähnliche Situationen in unserer rund 20 Jahre zurückliegenden Partnerschaft erinnert», sagte die Richterin an einem Oberlandesgericht in Niedersachsen, die als Zeugin aussagte. «Es gab mehrmals die Situation, dass wir Sex miteinander hatten, obwohl er tief und fest schlief. Ich habe dann immer erfolglos versucht, ihn aufzuwecken.» Sie habe das immer als «Geschlechtsverkehr beim Schlafwandeln» bezeichnet.Die 42-Jährige will im August 2019 von den Vorwürfen erfahren und ihren Ex-Partner zu sich nach Hannover eingeladen haben, um über die Situation zu reden. «Ich hatte aber den Eindruck, dass er sich zuvor nicht mit dem Problem beschäftigt hatte.»Von Lukowicz bezeichnete die Zeugenaussage der Richterin als lebensfremd. Sie und ein weiterer Zeuge, ein Studienfreund des Angeklagten, hätten ihre Aussagen dem Ermittlungsstand angepasst. Die Frage sei, warum sie sich zu einer solchen Aussage hinreißen ließ. Möglicherweise habe sie aus Mitleid gehandelt. Anders als die Staatsanwaltschaft betrachte sie eine Aussage nicht automatisch als glaubwürdig, weil sie von einer Richterin komme.Verteidiger Schwenn sprach von einer äußerst unwürdigen Beweisaufnahme. «Was ich meine damit, ist die Bloßstellung einer Zeugin durch Vernehmung über Persönlichstes in öffentlicher Sitzung.» In diesem Stil sei auch die Beweiswürdigung erfolgt. «Man hat beinahe den Eindruck, der Zeugin sollte noch einer mitgegeben werden durch diese Art der Vernehmung. So was habe ich in fast 50 Jahren im Gerichtssaal noch nicht erlebt.»Richterin: Missbrauch als Machtgefühl«Wir gehen davon aus, dass die Tat als dysfunktionale Bewältigungsstrategie zu verstehen ist», sagte nun Richterin von Lukowicz. Der Mann habe beruflich unter Druck gestanden, und die Ehe sei am Ende gewesen. «Der gewaltsame Missbrauch des Sohnes gab ihm für einen Moment das Machtgefühl zurück.» Es habe sich um eine Spontan-Tat in einer Situation besonderer Belastung gehandelt.Lange Zeit hatte es nicht so ausgesehen, als müsse sich der frühere Anklagevertreter überhaupt vor einem Gericht verantworten. Denn sowohl die Kieler Staatsanwaltschaft selbst als auch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sahen eine Verurteilung als nicht wahrscheinlich an. Unbestritten war laut Behörde, dass eine Handlung stattgefunden hat. Die Mutter des Kindes ließ jedoch prüfen, ob die Einstellung des Verfahrens richtig war und hatte in dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Erfolg.Am Ende ihrer etwa halbstündigen Urteilsbegründung verkündete Richterin von Lukowicz, das sei ihr letzter Prozess vor dem Ruhestand gewesen - und machte noch einmal sehr deutlich, mit welchem Missfallen sie die Verteidigung und deren Verhalten im Prozess gesehen habe. Es habe zum Teil unangemessene Angriffe auf das Gericht, Zeugen und Sachverständige gegeben. «Sie haben mir den Abschied von der Justiz leicht gemacht.»Bildnachweis: © Marcus Brandt/dpaCopyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten