12. Juli 2023 / Allgemein

Wo ist es in Warendorf besonders laut?

Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sind gefragt

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Lärmaktionsplan für das Warendorfer Stadtgebiet

Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sind gefragt

Die Stadt Warendorf ist aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufgefordert, ihren Lärmaktionsplan (Stufe 3) aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben. Schon zu Beginn der Planentwicklung ist die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit von Relevanz. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger startet ab sofort, um Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen und Hinweise zu besonderen Belästigungsschwerpunkten zu erhalten.

Bei der Lärmaktionsplanung geht es um den Umgebungslärm durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie um Geräusche durch Gewerbe, Industrie und Häfen. Sonstiger Lärm z.B. von Baustellen, durch Freizeitaktivitäten oder Ähnliches bleibt hier unberücksichtigt. Zum Entwurf des Lärmaktionsplans findet 2024 die 2. Phase der Beteiligung statt.

Wo ist es in Warendorf besonders laut?

Alle Warendorferinnen und Warendorfer sind dazu aufgerufen, sich vom 14.07. bis zum 20.08.2023 zu Lärmhotspots zu äußern sowie Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen zu benennen. Bürgerinnen und Bürger können sich auf dem Postweg (Stadt Warendorf, Amt 66 Tiefbau und Mobilität, Freckenhorster Straße 43, 48231 Warendorf) und über das Beteiligungsportal (www.beteiligung.nrw.de/portal/warendorf/beteiligung/themen) einbringen. Die Lärmkarten, die anhand von Berechnungen über das Land NRW für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr erstellt worden sind und in denen bereits Lärmhotspots identifiziert wurden, können im Beteiligungsportal eingesehen werden. Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken, zu denen die Linie der RB 67 nicht zählt, ist dabei Gegenstand eines Verfahrens des Eisenbahnbundesamt und nicht der städtischen Lärmaktionsplanung.

Die Stadt Warendorf möchte zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben, der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen des Landes und Bundes, verkehrswichtige innerörtliche Straßen laut Verkehrsentwicklungsplan in den Blick nehmen. Dabei werden die Straßen Nördliche Stadtstraße, Gallitzinstraße, Andreasstraße, Blumenstraße, Im Grünen Grund, Reichenbacher Straße, Splieterstraße, Am Salzgraben, Beckumer Straße, Brückenstraße und Merveldtstraße zusätzlich untersucht.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Ergebnisse der Beteiligung werden im weiteren Verfahren inhaltlich geprüft und bewertet. Sollte ein Beitrag einen kurzfristig realisierbaren Handlungsauftrag auslösen, weil ein konkretes Lärmproblem mitgeteilt wurde, wird sich die Stadtverwaltung um die Behebung der Angelegenheit bemühen. In der weiteren Entwurfsphase besteht nochmals die Möglichkeit der Beteiligung. Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich aus der Lärmaktionsplanung nicht. Ebenso stellt der Lärmaktionsplan selbst keine Rechtsgrundlage für z.B. straßenverkehrsrechtliche Anordnungen dar. Auf Grundlage der neuen Lärmkarten von 2023 und der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der neue Lärmaktionsplan im Sommer 2024 aufgestellt.

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