19. Oktober 2023 / Allgemein

Nebel, Sturm und Wildwechsel

Der Herbst erfordert besondere Vorsicht im Straßenverkehr

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Nebel, Sturm und Wildwechsel

Der Herbst erfordert besondere Vorsicht im Straßenverkehr

Bei eingeschränkter Sicht durch Nebel gilt stets die Faustformel „Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit“. Konkret bedeutet das: Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf auch der Tacho nicht mehr als 50 km/h anzeigen. Orientieren kann man sich dabei an den Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landestraßen und Autobahnen regelmäßig im 50-Meter-Abstand stehen.

Marcus Korte, Vorsitzender von der Verkehrswacht im Kreis Warendorf, empfiehlt darüber hinaus, bei Fahrten durch Waldstücke gerade jetzt das Tempo zu drosseln: "in der Morgen- und Abenddämmerung treffen nun zwei Risikofaktoren zusammen: Die Sichtverhältnisse sind schwierig und viele Wildtiere sind noch aufgrund ihrer Paarungszeit verstärkt unterwegs. Damit steigt eine mögliche folgenreiche Begegnung deutlich an“. 

Die Gefahrzeichen für Wildwechsel an den Straßen sind zwar Hinweise auf ein gesteigertes Risiko, bieten aber keine Gewähr, dass nicht auch in anderen Bereichen mit wechselndem Wild gerechnet werden muss. Daher gilt immer, insbesondere an Wald- und Feldrändern: aufmerksam und angepasst fahren! 

„Bei genauerer Beobachtung des Straßenrandes können unter Umständen Wildtiere frühzeitig wahrgenommen werden und sei es nur durch die Reflexion der Tieraugen. Die verminderte Geschwindigkeit verkürzt den Anhalteweg, so dass eine mögliche Kollision vielleicht sogar vermieden werden kann. Kommt es aber dennoch zu einem Zusammenstoß, wird durch die geringere Aufprallenergie zumindest die Schwere der Folgen reduziert“, macht Korte deutlich.

Wenn Wild neben der Fahrbahn auftaucht, sollte sofort kontrolliert gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden, rät die Verkehrswacht. Sinnvoll könne es auch sein, abzublenden und zu hupen. Es sei immer damit zu rechnen, dass die Tiere trotzdem auf die Fahrbahn laufen oder noch weitere Tiere nachgelaufen kommen. Ausweichmanöver sollten vermieden werden, weil diese zu Unfällen mit dem Gegenverkehr oder Bäumen am Straßenrand führen können. Die Folgen dieser Unfälle seien dann häufig schwerer als der Zusammenstoß mit dem Wild.

„Passiert dennoch ein Unfall, muss die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert werden, auch wenn das Tier nur verletzt wurde und wieder im Wald verschwindet“, erläutert Korte. „Angefahrene Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Sie können auskeilen oder Krankheiten übertragen. Getötetes Wild mitzunehmen, gilt als Wilderei und kann mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden“.

Vorsicht ist lt. Verkehrswacht im Herbst auch beim so genannten Bauernglatteis geboten: Wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge nach der Ernte die Straße verschmutzen, können Lehm- und Erdklumpen leicht zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere wenn sich die Klumpen mit Feuchtigkeit zu einem rutschigen Schmierfilm verbinden.

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