1. Oktober 2024 / Allgemein

Schwierige Bedingungen für Feuerwehr

Drehleiter-Probefahrt macht Probleme auf der beengten Kapellenstraße deutlich

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Schwierige Bedingungen für Feuerwehr

Drehleiter-Probefahrt macht Probleme auf der beengten Kapellenstraße deutlich

Die Kapellenstraße ist aufgrund der beengten Straßenverhältnisse und der dort angesiedelten Gewerbebetriebe im Falle eines Brandereignisses nur unter äußerst schwierigen Bedingungen für ein Großfahrzeug der Feuerwehr befahrbar. Eine Drehleiter-Probefahrt machte dies jetzt sehr deutlich.

Weil sich mehrgeschossige Gebäude in der Kapellenstraße befinden, die zur Gewährleistung des zweiten Rettungsweges gemäß der baurechtlichen Rahmenbedingungen zwingend mit der Drehleiter angefahren werden müssen, wird es eng. 

Die Drehleiter ist 2,50 m x 9 m im Fahrbetrieb und mit ausgefahrenen Stützen 5,50 m x 10,50 m breit und hat damit in Kurvenbereichen einen großen Ausschwenkbereich. Doch es sind nicht nur die Ausmaße des Fahrzeuges, die die Arbeit der Feuerwehr schwierig machen.

Faktisch ragen seitens der ansässigen Gastronomiebetriebe Tische, Stühle, Sonnenschirme und auch Blumentöpfe in den Fahrraum, die die Anfahrtswege der Feuerwehr erheblich behindern. Damit treten im Einsatzfall (Löschangriff, Menschrettung mittels Drehleiter) erhebliche Verzögerungen ein, die nicht vertretbar und vereinbar mit der zwingend gebotenen Einhaltung der Hilfsfristen nach Vorgabe des Brandschutzbedarfsplans sind.

Nach mehreren mündlichen Aufforderungen aller ansässigen Gastronomie- und Gewerbebetriebe über die Sommermonate, den Fahrraum der Kapellenstraße jenseits der weißen kleinen Pflasterung freizuhalten, ist diese bis heute von einzelnen Betrieben nicht umgesetzt. Diese Aufforderung erging mit einer Ermahnung jeweils durch die hiesige Ordnungsbehörde.

Aus diesen Gründen erfolgte am 25.09.2024 eine Drehleiter-Probefahrt mit der Freiwilligen Feuerwehr Telgte sowie auch der hiesigen Ordnungsbehörde. Zudem erfolgte eine Anleiterprobe mit ausgefahrenen Stützen am Objekt Kapellenstraße 2 und Markt 1. Die ortsansässigen Betreiber waren vorab zu dem Termin eingeladen worden.

Die für die Feuerwehr notwendig freizuhaltenden Flächen wurden vor Ort nochmals konkret definiert und die Zwangspunkte einer zu starken Einengung dargestellt. Vor dem Marktcafé und der Villa Media wurden vorübergehende Straßenmarkierungen aufgebracht, um die Notwendigkeit der Freihaltung dieser Flächen zu unterstreichen. Das vorübergehende Aufstellen eines Stuhls durch Gäste innerhalb des Fahrraums wird geduldet, sofern die Tische ausnahmslos innerhalb der weiß markierten Kleinpflasterfläche stehen.

In Einzelfällen erging eine Aufforderung, Tische, Stühle, Sonnenschirme und Blumenkübel umzustellen oder zu entfernen. Sollten weitere Verstöße festgestellt werden wird nunmehr in jedem Einzelfall die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft.

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