2. Oktober 2024 / Aus aller Welt

Messerangriff auf Mädchen: 34-Jähriger vor Gericht

Eine Vierjährige geht mit ihrer Mutter einkaufen - und wird plötzlich von einem Mann mit einem Messer attackiert. Nun beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Ein Urteil könnte Ende Oktober gefällt werden. (Archivbild)

Rund sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen vor dem Landgericht Ravensburg versuchten Mord vor. Weil die Anklagebehörde davon ausgeht, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist, hat sie ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Er soll dauerhaft in die Psychiatrie. 

Der gebürtige Syrer mit niederländischem Pass steht unter Verdacht, das Mädchen in einem Supermarkt schwer verletzt zu haben. Laut Polizei war es ein unvermittelter Angriff mit einem Küchenmesser. Das Kind war in eine Klinik gebracht und operiert worden. Die Verletzungen waren nach Angaben der Polizei nicht lebensgefährlich. Täter und Opfer kannten sich nicht. Die Vierjährige war mit ihrer Mutter in dem Supermarkt gewesen.

Mann war polizeibekannt

Der mutmaßliche Täter konnte kurz nach dem Angriff festgenommen werden. Nach einem Unterbringungsbefehl war der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde veranlasst. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war den Ermittlern zufolge polizeibekannt. 

Ein Kunde im Supermarkt hatte das Geschehen bemerkt, dem Angreifer das Messer abgenommen und die Beamten verständigt. Der damals 52-Jährige war nicht verletzt worden. «Der Zeuge hat die Polizei gerufen und uns durchgegeben, wo der Mann sich befindet. So konnten meine Kollegen ihn festnehmen», hatte eine Polizeisprecherin berichtet.

Motiv unklar

Das Motiv und die Hintergründe der Tat sind nach wie vor nicht bekannt. Der Tatverdächtige hatte sich zu den Vorwürfen zunächst nicht geäußert. Für den Prozess wurden bis Ende Oktober fünf Verhandlungstage angesetzt. Zu Prozessbeginn sollen laut Staatsanwaltschaft vier Zeugen aussagen. 

Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.


Bildnachweis: © Felix Kästle/dpa
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